Landschaftspflegerische Begleitpläne
 

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Aufgaben und Chancen

Die rechtlichen Grundlagen der Eingriffsregelung sind in den §§ 14 bis 18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verankert. Ziel der Eingriffsregelung ist der Schutz von Natur und Landschaft vor weiteren Beeinträchtigungen (Status-quo-Erhalt bzw. Verschlechterungsverbot) unter konsequenter Anwendung des Verursacherprinzips.

Danach ist ein Verursacher eines Eingriffs von der Genehmigungsbehörde zu verpflichten, durch Eingriffe verursachte Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu vermeiden, zu mindern oder zu kompensieren.

Dem Verursacherprinzip folgend, wird die Pflicht zur Beschaffung und Bereitstellung dieser Informationen dem Verursacher auferlegt. Danach sind die Eingriffe in Natur und Landschaft und die Rechtsfolgen sowie die zum Ausgleich von Eingriffen erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in dem Fachplan oder in einem landschaftspflegerischen Begleitplan (Text und Karten) darzulegen.

Die im landschaftspflegerischen Begleitplan dargestellten Maßnahmen erlangen als Bestandteil des Fachplanes Rechtskraft durch den Planfeststellungsbeschluss bzw. die Plangenehmigung.

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Unsere Zielsetzung

Eine zielgerichtete, umfassende Bestandserfassung bildet eine sichere Basis für die Beurteilung der zu erwartenden Umweltauswirkungen.

Der landschaftspflegerische Begleitplan wird in enger Abstimmung mit den Entwurfsunterlagen des Vorhabens erarbeitet. Die Planung wird in allen Schritten gewissenhaft dokumentiert, um eine gute Nachvollziehbarkeit und Reproduzierbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten.

Durch normgerechte und gerichtsfeste Unterlagen bieten wir dem Vorhabenträger ein hohes Maß an Verfahrenssicherheit.

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Der Planungsprozess im Büro HERRCHEN & SCHMITT

Die Bestandskartierung erfolgt bei komplexeren Projekten in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Fachleuten, z. B. mit Biologen.

Frühzeitige informelle Abstimmungen mit Fachbehörden und Umweltverbänden stellen sicher, dass möglichst alle verfügbaren Informationen in den Bewertungsprozess einfließen.

Die Beurteilung erfolgt medienübergreifend unter Betrachtung der Schutzgüter in ihren Wechselwirkungen und in ihrem Gesamtzusammenhang.

Kontinuierliche Abstimmung und Rückkopplung bei allen Arbeitsschritten sichern einen einwandfreien Informationsaustausch zwischen unserem Büro und den Auftraggebern.

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Verfahrensbezogene und technische Leistungen

Landschaftspflegerische Begleitpläne werden im Büro HERRCHEN & SCHMITT mit einem Geografischen Informationssystem (GIS) erstellt. Die Vorteile der Bearbeitung der Bearbeitung liegen zum einen in der Reproduzierbarkeit und Nachvollziehbarkeit der einzelnen Bearbeitungsschritte und zum anderen in der Flexibilität bei der Plandarstellung.

Präsentationen vor Dritten (Träger öffentlicher Belange, Stadtverordnete oder Bürger) führen wir mit professionell gestalteten PowerPoint-Präsentationen durch, die durch eine interaktive Kartendarstellung unterstützt wird. Damit sind wir in der Lage komplexe Sachverhalte verständlich und übersichtlich darzustellen, flexibel auf Fragen reagieren zu können sowie schnell und kompetent Auskunft zu geben.

Aufgrund unserer Erfahrung mit ArcGIS sind wir in der Lage vielfältige Anpassungen im Programm vornehmen zu können. Dies erleichtert nicht nur unsere tägliche Arbeit, sondern ist auch sehr hilfreich bei Präsentationen und gestaltet die Bearbeitung von landschaftspflegerischen Begleitplänen flexibler und transparenter.

Im Ergebnis erreichen wir damit ein sehr hohes Qualitätsniveau bei unserer Planung.

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Referenzen
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Verfahrensbezogene und technische Leistungen