Im Maßnahmenplan werden die Maßnahmen,
die sich aus Vermeidungs-, Schutz-, Gestaltungs-, Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen zusammensetzen können, parzellenscharf dargestellt
und beschrieben. Da der LBP nach der Planfeststellung mit dem Vorhabensentwurf
rechtsverbindlich wird, bildet der Maßnahmenplan die Grundlage für
das Grunderwerbsverzeichnis.