Bauleitplanung
 

 

Flächennutzungsplan (FNP)

Mit dem Flächennutzungsplan wird die sich aus der beabsichtigten Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in ein räumliches Gesamtkonzept gestellt, mit dem die flächenbezogenen Planungen koordiniert, wichtige Standortentscheidungen aufgezeigt sowie bewährtes/schützenswertes erhalten wird.

Die Plangrundlage bildet dabei das amtliche digitale Liegenschaftskataster (ALK). Bei der Bestandsaufnahme werden die vorhandenen Informationen zusammengetragen und ergänzt. Über die Attributtabellen des GIS sind die Informationen aktuell abrufbar; z. B. die Inhalte des Landschaftsplanes, wie die nach Gesetz besonders geschützten Biotope, Natur- und Landschaftsschutzgebiete. Des weiteren werden die Informationen anderer Planungsträger (Ver- und Entsorgung, Behörden etc.) nachrichtlich übernommen und entsprechend in der Karte dargestellt und im Erläuterungsbericht aufgegriffen.

Auf der Grundlage der Bedarfsanalyse, des Zielkataloges sowie der Beratungen in den gemeindlichen Gremien werden die erforderlichen Planungen räumlich konkretisiert und im Erläuterungsbericht ausführlich beschrieben. Die einzelnen Themen werden dann zu dem endgültigen Kartenbild zusammengefügt, je nach Dichte der Informationen sind die einzelnen Bereiche beliebig in Themenkarten zur Verdeutlichung einzelner Sachverhalte kombinierbar. Durch die vielseitigen Möglichkeiten der Ergänzung sowie Aktualisierung der Informationen für den FNP kann der Aufbau einer kommunalen, GIS-gestützten Datenhaltung für Flächen- und Sachdaten unterstützt werden.

    

Fachinformationen (z. B. Naturschutz)
   
endgültiges Kartenbild
   
zusätzliche Informationen für ein Komunales-GIS
(hier: Bebauungspläne)
   

 

Bebauungsplan

Der Spielraum des Flächennutzungsplanes wird innerhalb der verbindlichen Bauleitplanung, dem Bebauungsplan ausgefüllt. Der Bebauungsplan enthält gemäß § 8 BauGB die rechtsverbindlichen Festsetzungen zur baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke.

Grundlage ist dabei ebenfalls das amtliche digitale Liegenschaftskataster, auf dem die unterschiedlichen geplanten Nutzungen unter Berücksichtigung des Bestandes abgegrenzt und definiert werden.

Um die naturschutzrechtlichen Belange gemäß den Naturschutzgesetzen und § 1a BauGB in das Verfahren einzustellen sowie die Eingriffe und die Kompensationsmaßnahmen zu ermitteln, wird ein landschaftspflegerischer Beitrag als Grünordnungsplan zum Bebauungsplan erstellt und seine Inhalte bzw. Ergebnisse in den Bebauungsplan integriert. Dabei ist das Ziel in Vereinbarung mit dem Planungsgegenstand durch Vermeidungs- und Minimierungs- sowie Ausgleichsmaßnahmen den Eingriff innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes auszugleichen.

      Bebauungsplan (schwarz-weiß)

      Bebauungsplan (farbig)